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100 % Garantieübernahme
50 % Kulanzregulierung

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Fragen und Antworten

Nachfolgend haben wir für Sie Fragen und Antworten zur Garantie- und Kulanzausfallabsicherung zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Für wen ist die Garantie- und Kulanzausfallabsicherung interessant?
Das Versicherungsprodukt richtet sich an alle, die sich mit dem  Service, der Reparatur sowie  den Verkauf von Neu- und Jungfahrzeugen bis 3 Jahre beschäftigen.

Was deckt die Garantie- und Kulanzausfallabsicherung ab?
Alle Schäden, die im Normalfall durch den Hersteller abgedeckt sind sowie alle Schäden, die durch den Hersteller auf Kulanzbasis geregelt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Schadensregulierung?
• Gültiger Versicherungsvertrag
• Wartungshistorie nach Herstellervorgaben
• Durchführung des letzten Service durch den Versicherungsnehmer
• Schriftliche Ablehnung der Garantie oder Kulanz durch den durch den Hersteller oder durch einen autorisierten Partner des Herstellers (Vertragshandel)

Was ist wen der Hersteller oder einer durch den Hersteller autorisierter Partner sich weigert die Ablehnung der Garantie oder Kulanz schriftlich zu bestätigen?
Die Virtuelle-Automobile-Vertriebs-GmbH leistet hier einen kostenlosen rechtsanwaltlichen Beistand zur Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Ist der Hersteller verpflichtet zur einer schriftlichen Ablehnung im Garantie- oder Kulanzfall verpflichtet?
Im Garantiezeitraum JA. Im Kulanzzeitraum wenn der Kunde es fordert.

Warum sollte das Produkt für meine Werkstatt oder mein Autohaus interessant sein?
• Gleiche Marktstellung wie eine durch den Hersteller autorisierte Werkstatt/Autohaus
• Steigerung der Werkstattauslastung
• Kundenbindung
• Neukundengewinnung
• Ertragssteigerung

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, dieser verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

Ist die Garantie- oder Kulanzleistung abhängig von km-Leistung eines Fahrzeuges?
Nein, die Versicherungsleistung ist nicht von der km-Leistung abhängig.

Wie ist der Vertragsbeginn geregelt?
Der Vertragsbeginn ist immer der erste des Folgemonats nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrages.


Garantieschutz

Jahrelange Erfahrung in der Automobilbranche sowie der Qualitätsanspruch, den wir an uns setzen, bieten Ihnen nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Durch die Abwicklung von Garantie- und Kulanzschäden schaffen Sie einen weiteren Vorteil gegenüber, um die Anforderungen Ihrer Kunden zu gewährleisten.

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Kulanzabsicherung

Sie als nicht autorisierte Werkstatt/Autohaus werden ständig mit verschiedenen Problemen im Hinblick auf die Abwicklung von Garantie- und Kulanzschäden konfrontiert. Das Versicherungsprodukt der Virtuellen-Automobile-Vertriebs-GmbH bietet Ihnen eine ganzheitliche Absicherung.

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Versicherungsprodukt

Mit einem einzigartigem Versicherungsprodukt bieten wir Ihnen Schutz und Sicherheit bei der Abwicklung von Garantie- und Kulanzansprüchen. Durch die Zusammenarbeit mit unseren starken Partnern garantieren wir Ihnen die gleiche Marktstellung wie dem autorisierten Vertragsservice.

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