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Informationen gemäß § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)

1. Risikoträger
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger

Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 811198334

Die R+V Allgemeine Versicherung AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art.

2. Wesentliche Merkmale der Versicherung

Die wesentlichen Merkmale der von Ihnen beantragten Versicherung entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB)sowie die Besonderen Vereinbarungen und Risikobeschreibungen (nebst Erläuterungen). Für bestimmte Berufe gelten hiervon abweichend folgende Versicherungsbedingungen: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Zwangsverwalter: Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Berufsträgern mit gesetzlicher Versicherungspflicht (AVB-P) einschließlich Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen. Notare und Notarbereich bei Anwaltsnotaren: Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Notaren und Anwaltsnotaren für ihr Notarrisiko (AVB-N) einschließlich Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen.


Hinweis: Die in diesen Informationen nachfolgend genannten Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen beziehen sich auf alle oben aufgeführten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zwar unter §§ 1 bis 4 AVB.

3. Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers in jedem Versicherungsfall dar, vgl. § 3 II AVB. Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme.

Ausnahmen:
Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, registrierten Rechtsdienstleistern sowie Steuerberatern beträgt die Gesamtleistung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens jedoch den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme. Für Rechtsanwaltsgesellschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 59j BRAO.

Bei Pflichtversicherungen, bei denen die Höhe der Versicherungssumme gesetzlich nicht geregelt ist, beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 EUR; die Gesamtleistung beträgt das Vierfache der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, vgl. § 114 I Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Bei kurzfristigen Verträgen oder Einzelfallversicherungen (Objektversicherungen) ist die beantragte Versicherungssumme zugleich die Jahreshöchstersatzleistung des Versicherers.

4. Beitrag, Beitragszahlung und Kosten

Die Höhe des Versicherungsbeitrags (einschl. der derzeit geltenden Versicherungssteuer und sonstiger Preisbestandteile) entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein. Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 5 AVB.

Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR anfallen/entstehen.

5. Zustandekommen des Vertrags

Vor Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen.

Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht ihr Widerrufsrecht (siehe Ziffer 6) ausüben.

Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages ist, vgl. § 5 I AVB. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen.

6. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen

Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0611 5332408. Bei einem Widerruf per E-Mail ist dieser zu richten an:
ruv@ruv.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von

i 1/360 des jährlichen Beitrags
i 1/180 des halbjährlichen Beitrags
i 1/90 des vierteljährlichen Beitrags
i 1/30 des monatlichen Beitrags

Bei Zahlung eines Einmalbeitrages können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen:

Einmalbeitrag Ihrer Versicherung

Beantragte Versicherungsdauer in Tagen

Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

7. Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. dem Versicherungsschein sowie den Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in § 6 I AVB.

8. Kündigungsrecht

Die Bestimmungen zu Ihren Kündigungsrechten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 6 AVB. Regelungen zu Vertragsstrafen finden Sie unter § 5 II 1, 3 AVB.

9. Anwendbares Recht, Vertragssprache

Auf den Versicherungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, vgl. § 13 III AVB. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation wird in deutscher Sprache geführt.

10. Außergerichtliche Beschwerdestelle

Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Postfach 080632, 10006 Berlin. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.

Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.

11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.


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